Die aktuellen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz finden sich im Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
In Rheinland-Pfalz wurde zu diesem Thema bereits 2003 ein eigenes Amtsblatt (7/2003) herausgegeben, das in den meisten Schulen noch vorhanden sein sollte. Auch haben Gewerkschaften und Verbände eigene Broschüren zu diesem Thema herausgegeben. In unregelmäßigen Abständen führen sie auch immer wieder Schulungen zu diesem Themenkomplex durch.
Datenschutzbeauftragte/r (DSB) an Schulen
Quelle: LDSG § 37 ff
Leitsatz: "Öffentliche Stellen benennen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten."
Unser Tipp: Machen Sie das Thema Datenschutz zum Gegenstand
einer Personalversammlung und informieren Sie sich
vorher eingehend durch die entsprechende Lektüre.
Auch steht es einem Kollegium frei, sich hierzu eine
fachkundige Person einzuladen.